Tanklager Farge stilllegen

Das Tanklager Farge liegt auf dem Boden der beiden Länder Bremen und Niedersach-sen und umfasst eine Fläche von 316 ha. Es wurde von den Nationalsozialisten im Zuge der Kriegsvorbereitung neben dem Bunker Valentin eingerichtet. Seit 1940 wurden dort in unterirdischen Tanks Treibstoffe gelagert, in Spitzenzeiten bis zu 312.000 m³. Damit ist dieses Tanklager das größte unterirdische Treibstofflager der Welt. Zu den Anlagen gehören zwei Schiffsanlegestellen, Bahnanschluss und eine Pipeline von und nach Ol-denburg.
Auf dem Gelände des Tanklagers Farge, besonders im Bereich der Verladebahnhöfe I und II und des Hafens sind hohe Kontaminationen von Schadstoffen im Grundwasser durch Ölleckagen zu verzeichnen, die sich über die Liegenschaftsgrenzen hinaus bis in die Ortsteile Farge und Rönnebeck erstrecken. Boden und Grundwasser sind dort mit Mineralölkohlenwasserstoffen sowie mit leichtflüchtigen aromatischen Kohlenwasser-stoffen (BTEX) und Methyl-Butylether (MTBE) in hohen Konzentrationen verseucht.
Deshalb wurden betroffene Bürgerinnen und Bürger im Mai 2009 schriftlich davor ge-warnt, das Grundwasser zu verwenden, z. B. zum Gießen ihres Gartens. Der Zeitpunkt der Verunreinigung kann rückblickend nicht präzise bestimmt werden. Im Juli 2010 be-gann die Grundwassersanierung am Verladebahnhof II, dabei wird das Grundwasser in speziellen Brunnen gefördert, um die Schadstoffe abzuschöpfen. Die bisher von Um-weltbehörde und Bund gemeinsam veranlassten Maßnahmen sollen weiter fortgesetzt und hinsichtlich ihrer Wirksamkeit optimiert werden. Der Kreisverband unterstützt die Forderung der Bürger, den vom Umweltsenator angekündigten Masterplan zur Sanie-rung endlich vorzulegen.
Die Wehrverwaltung WV (Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistun-gen) ist Eigentümerin der Anlage, die mit der Firma TanQuid einen Betreibervertrag zur Nutzung des Tanklagers geschlossen hatte, der am 31. Mai 2013 endete. TanQuid ist verpflichtet, das Tanklager leerzufahren, stillzulegen und den Betrieb vollständig zu schließen. Da die Wehrverwaltung an einer eigenen Nutzung des Geländes kein Inte-resse hat, hat sie die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben beauftragt, das Gelände zu verkaufen. Eine Ausschreibung hat nach unserer Kenntnis keinen Käufer ergeben. In einem weiteren Schritt soll nun Bremen – im Auftrag des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen – im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung als Vorbereitung einer ordnungsgemäßen Stilllegung der Liegenschaft einschließlich der Hafenanlage verschiedene Varianten auf Realisierbarkeit und Kostenfolgen hin überprü-fen. Dabei wird in jedem Fall von einer endgültigen Stilllegung ausgegangen, jeweils differenziert ohne Teilrückbau, mit Teilrückbau und Komplettrückbau. Auch wenn die Verantwortung für die Stilllegung des Tanklagers und seine weitere Verwendung und die entsprechende Finanzierung Angelegenheit des Bundes ist, ist es für die Bürgerinnen und Bürger in Farge – und wegen der Wasserproblematik für ganz Bremen-Nord – von
großer Bedeutung, welche Stilllegungsvariante bevorzugt wird und wer in Zukunft das Gelände zu welchem Zweck nutzt.


Der Kreisverband von Bündnis90/Die Grünen Bremen-Nord beschließt,
1. Der Kreisverband spricht sich für die Stilllegung des Tanklagers Farge aus. Er erwar-tet vom Bund die Zurückgabe der Betriebskonzession und spricht sich auch gegen einen zukünftigen Betrieb der Anlagen mit umweltgefährdenden Stoffen aus. Er er-wartet von der Bundesvermögensverwaltung und der BIMA die Bereitschaft, die Untersuchungsergebnisse der Freien Hansestadt Bremen zur Verfügung zu stellen.


2. Der Kreisverband erwartet vom Senat, dass in Gesprächen mit den Umlandgemein-den gemeinsames Vorgehen und Nutzungsvorschläge für eine umweltfreundliche Nachnutzung (z. B. als mit Wasser betriebene Wärmespeicher) erarbeitet werden.


3. Der Kreisverband erwartet, dass der Bund seiner Verpflichtung nachkommt und alle erforderlichen Maßnahmen zur Grundwassersanierung bis zum Abschluss der ge-samten Sanierung gewährleistet und finanziert. Er erwartet, dass der Umweltsenator den von ihm bereits vor Monaten zugesagten Masterplan zur Sanierung vorlegt , in-dem die Ziele und Zeiträume der Sanierung festgelegt werden. Ggf. müssen unab-hängige Sanierungssachverständige zur Beratung der Sanierungsmaßnahmen hin-zugezogen werden.


4. Der Kreisverband erwartet vom Senat über die Ergebnisse des Sanierungs-prozesses der städtischen Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie jährlich zu berichten. Der Bericht soll zudem, wie auch bisher alle ande-ren Dokumente, auf der entsprechenden Internetseite (BUISY) des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr öffentlich zugänglich gemacht werden

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