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Die historische Binnendüne in der "Bremer Schweiz" (Bremen-Nord) und das angren-zende Urnengräberfeld sind als einzigartige und schützenswerte Objekte unbedingt zu erhalten und unter Landschaftsschutz zu stellen. Sie befinden sich mitten in einem ge-planten Baugebiet. Durch eine Bebauung würde dieses ökologisch, wie geologisch hochwertige Gebiet teilweise oder vollständig zerstört und die Verbindung zwischen Bio-topen, deren wichtige Vernetzung (Biotopverbund) das Überleben einzelner Arten si-chert, abgeschnitten und unterbrochen werden. Der Schutz zahlreicher Tiere, die sich auf der Roten Liste gefährdeter Tiere befinden, der Erhalt der Artenvielfalt (Biodiversität) und der vielfältigen Feuchtbiotope sowie des sehr alten Baumbestands in diesem Gebiet können nur durch die Ausweisung als Schutzgebiet gesichert werden.
Auch das angrenzende Urnengräberfeld aus der Bronzezeit (ca. 2.200 v.Chr. bis 800 v.Chr.), in dem bereits viele Fundstücke freigelegt wurden und in dem, nach Meinung der Landesarchäologie Bremen, noch über 100 weitere Urnen aus dieser Zeit vermutet werden, ist aufgrund seiner hohen archäologischen Bedeutung in die Unterschutzstel-lung einzubeziehen.
Darüber hinaus hat die Bremer Binnendüne eine wichtige Funktion als Naherholungsge-biet für viele Bremerinnen und Bremer. Ein bronzezeitlicher Erlebnispfad mit 6 Informati-onstafeln rund um die Binnendüne informiert über das Urnengräberfeld, Bestattungssit-ten, Geologie und Naturraum in diesem Gebiet.
Aus diesem Grund besteht ein sehr großes öffentliches Interesse an dessen Erhalt. In einer Unterschriftenaktion haben sich knapp 2000 Personen gegen eine Bebauung aus-gesprochen. Sie würde der Natur und den Tieren in Bremen-Nord ihren Lebensraum nehmen.
Der Kreisverband von Bündnis90/Die Grünen Bremen-Nord beschließt,
das Areal der sogenannten Binnendüne in der Bremer Schweiz (Gebiet im Bereich zwi-schen den Straßen Im Neuen Kamp, Am Steending, Wölpscher Straße und An der Lan-desgrenze) in Bremen-Nord / Bockhorn soll komplett unter Landschaftsschutz gestellt werden. Die Unterschutzstellung soll sich entsprechend im Flächennutzungsplan wieder spiegeln.
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